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Miet- und Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltung

(1) Nachfolgende Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen sind gänzlich Bestandteil der Mietverträge, die zwischen dem Vertragspartner (nachfolgend „Mieter“) und der Firma Flossmeister by Holger Wittmer (nachfolgend „Vermieter“) über die von diesem angebotenen Mietgegenstände geschlossen werden.

(2) Der Mieter erkennt diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert, selbst wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist ein Haus/Saunaboot mit 15 PS samt Ausrüstung. Die Mindestbesatzung des Boots beträgt 2 Personen, die Maximalbesatzung 12 Personen. Das Boot darf nur auf der Donau und dem Main-Donau-Kanal gefahren werden.

(2) Im Sommerhalbjahr wird das Boot als Hausboot vermietet. Eine Vermietung erfolgt grundsätzlich stundenweise, wie im Buchungssystem angegeben. Bei einer Vermietung abends ist eine Übernachtung inbegriffen.

(3) Im Winterhalbjahr wird das Boot als Saunaboot vermietet. Eine Vermietung erfolgt ebenfalls grundsätzlich stundenweise, wie im Buchungssystem angegeben. Die Vermietung abends beinhaltet jedoch nur den Saunabetrieb am Anleger.

(4) Die mitvermietete Ausrüstung ergibt sich aus dem vor Ort zu erstellenden und beidseitig gegenzuzeichnenden Übergabeprotokoll.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die auf der Website des Vermieters www.flossmeister.de dargestellten Produkte stellt kein verbindliches Angebot seitens des Vermieters dar, sondern stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots dar. Das gewünschte Produkt wird durch Anklicken des Buttons „JETZT BUCHEN“ unverbindlich in den Warenkorb gelegt. Der Inhalt des Warenkorbs kann jederzeit durch Anklicken des Buttons „ZUM WARENKORB“ unverbindlich angesehen werden. Eingabefehler können jederzeit über Tastatur und Maus in den Eingabefeldern berichtigt werden und Produkte aus dem Warenkorb gelöscht werden. Wenn verbindlich gebucht werden soll, erfordert dies das Anklicken des Buttons „ZUR KASSE GEHEN“. Hierdurch wird der Bestellvorgang eingeleitet. Sodann müssen die erforderlichen Personenbezogenen Daten sowie das gewünschte Zahlungsmittel eingegeben werden. Der Vorgang kann jederzeit durch den Button „ZURÜCK“ korrigiert oder abgebrochen werden. Mit Anklicken des Buttons „BESTELLUNG ÜBERPRÜFEN“ kann der Warenkorb nochmals überprüft werden. Erst mit Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ wird ein verbindliches Angebot seitens des Kunden abgegeben. Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) seitens des Vermieters in Textform (E-Mail) zustande. Dies erfolgt in der Regel innerhalb kurzer Zeit nach Abgabe des verbindlichen Angebots.

(2)  Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(3) Eine Vermietung erfolgt grundsätzlich nur an Mieter mit einem Mindestalter von 18 Jahren.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Mietpreise gelten für die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Leistung. Der Mietpreis versteht sich in EUR inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer von aktuell 19 %.

(2) Der Mietzins ist im Voraus zu bezahlen. Eine Zahlung erfolgt über die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsweisen (PayPal, Kreditkarte, Banküberweisung).

§ 5 Kaution

(1) Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 200,00 € in bar hinterlegt werden. Der Erhalt der Kaution wird auf dem Übergabeprotokoll vermerkt.

(2) Die Kaution dient zur Abdeckung sämtlicher aus dem Mietvertrag ergebenden Forderungen.

(2) Bei einem Schaden wird die Kaution in Höhe er voraussichtlichen Schadensbeseitigungskosten einbehalten. Falls die Kaution nicht ausreicht, erfolgt Rechnungsstellung. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ab Zugang zu zahlen.

(3) Wird der Mietgegenstand ordnungsgemäß und unbeschädigt zurückgegeben, wird die Kaution nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung erstattet.

(4) Bei Einbehalt der Kaution zur Zahlung wird der evtl. zu viel einbehaltene Betrag per Überweisung zurückerstattet.

§ 6 Rücktritt/Widerruf

(1) Ist es dem Vermieter nicht möglich, den Mietgegenstand oder ein Ersatzboot zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Der Vermieter teilt dies unverzüglich dem Mieter mit und der Mieter erhält unverzüglich die bis dahin geleisteten Mietzahlungen zurück. Schadensersatzansprüche des Mieters sind diesbezüglich ausgeschlossen.

(2) Weiterhin steht dem Vermieter ein Rücktrittsrecht zu, wenn aufgrund unvorhersehbarer Wasserstände, Witterungseinflüsse oder eine Gefahr für den Mieter besteht.

(3) Nach Vertragsschluss ist im Übrigen ein Rücktritt grundsätzlich nur nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich.

(4) Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen.

(5) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Vertragsschluss auch für den Fall, dass der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, kein Widerrufsrecht für den Mieter besteht, da dieses Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 S.1 Nr. 9 BGB ausgeschlossen ist.

§ 7 Übergabe/Rückgabe

(1) Die Übergabe erfolgt zur vereinbarten Zeit und Ort. Für eine von Mieter zu vertretende Abweichung der Übergabezeit zwischen 0,5-1 h ist der Vermieter zur Berechnung einer Aufwandsentschädigung von pauschal 50,00 € berechtigt.

(2) Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, wenn der Mieter und/oder die übrigen Teilnehmer offensichtlich nicht zum Führen des Bootes geeignet sind (z.B. aufgrund starker Alkoholisierung) und für sich oder Dritte eine Gefahr darstellen.

(3) Mieter und Vermieter prüfen den Vertragsgegenstand sowie die Ausrüstung gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese in einem Übergabeprotokoll.

(4) Die Rückgabe hat ebenfalls zur vereinbarten Zeit zu erfolgen. Sollte der Mieter den Termin zur Rückgabe nicht einhalten können, so hat er dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für etwaige Folgeschäden, mindestens jedoch anteilig für jede angefangene Stunde mit dem ursprünglich vereinbarten Mietpreis.

(5) Eine vorzeitige Rückgabe ist nur nach vorheriger Absprache möglich und berechtigt nicht zur Rückforderung oder Minderung des Mietpreises.

(6) Das Boot ist vollständig und gereinigt zurückzugeben. Wird das Boot nicht gereinigt zurückgegeben hat der Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 € zu leisten.

§ 8 Nutzungsregeln und Pflichten

(1) Der Mieter hat das Boot samt Zubehör sorgfältig und nur seinem Verwendungszweck entsprechend zu benutzen. Insbesondere obliegt es dem Mieter, dass die höchst- und mindestzulässige Teilnehmerzahl eingehalten wird.

(2) Der Mieter übernimmt und nutzt das Boot auf eigene Verantwortung.

(3) Der Mieter und die übrigen Teilnehmer nutzen das Boot samt Ausstattung und Sauna auf eigene Gefahr.

(4) Für Nichtschwimmer und Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von geeigneten Schwimmwesten Pflicht. Rettungsmittel (Schwimmwesten und Rettungsringe) sind ausschließlich für den Notfall und dürfen nicht anderweitig benutzt werden.

(5) Das Fahren bei Nacht (die Zeit zwischen kalendarischem Sonnenuntergang und Sonnenaufgang), bei Sichtweiten unter 2000 m und bei Windstärke 4 Bft oder höher ist verboten.

(6) Das Grillen an Bord ist nur mit dem optional erhältlichen Grill gestattet.

(7) Das Boot ist nicht zu führen von Personen, die infolge körperlicher und geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel an der sicheren Führung des Bootes erkennbar behindert sind.

(8) Das Boot ist nicht zu führen von Personen, welche das 18. Lebensjahr nicht erreicht haben.

(9) Mieter und Teilnehmer verpflichten sich rücksichtsvoll gegenüber Dritten und schonend und verantwortungsvoll gegenüber der Natur zu verhalten. Segel- und Muskelkraft bewegten Booten sowie der Fahrgast- und Berufsschifffahrt ist in jedem Fall die Vorfahrt zu gewähren.

(10) Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Ausrüstung den Bedingungen entsprechend sicher verstaut ist. Die Vorderplattform sollte während der Fahrt von allen spritzwassergefährdeten Gegenständen geräumt werden.

(11) Beim Befahren ufernaher Bereiche und außerhalb des gekennzeichneten Fahrwassers ist dringend darauf zu achten, den Gewässergrund nicht zu berühren. Das Aufsetzen des Bootes zum Anlegen im Uferbereich ist verboten.

(12) Der Mieter hat die Vorschriften der dem Fahrgebiet zuständigen Behörden zu beachten. Er ist darüber hinaus verpflichtet, sich nach den örtlichen Anforderungen und Gesetzen sowie eventuellen Abweichungen zu erkunden (insb. Sicherheitsausrüstungen; Befahrbarkeit, Tempolimits, Abstandsregelungen, Naturschutzgebiete, Schifffahrtssperren, Schleusenzeiten, etc.). Vor Fahrtbeginn muss sich der Mieter über die Gegebenheiten des Fahrgebietes eingehend informieren (z.B. Untiefen, Strömungen, Winde und veränderte Wasserstände bei starken Winden, etc.).

(13) Der Mieter darf das Boot nicht Dritten überlassen.

(14) Nach der Übergabe hat der Mieter die Boote und das Zubehör vor Verlust und Diebstahl zu sichern.

(15) Der Mieter ist verpflichtet, sich an die jeweils gültigen Covid-19 Regeln der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Bayern und des Landkreises bzw. der Stadt Regensburg zu halten. Er ist als Mieter des Bootes für Verstöße gegen diese Regeln verantwortlich und haftbar.

§ 9 Schadensfall

(1) Der Mieter ist verpflichtet auftretende Schäden, Havarien, Beschlagnahmungen, Diebstähle usw. unverzüglich dem Vermieter zu melden.

(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter bei Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen unverzüglich die zuständige Wasserschutzpolizei zu informieren. Schäden an Personen und/oder am Boot werden vom Mieter genau dokumentiert.

(3) Der Mieter ist gegenüber Dritten nicht berechtigt Schadenersatzansprüche anzuerkennen. Eine Anerkennung der Haftung gegenüber Dritten kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

(4) Im Schadensfall muss der Mieter dem Vermieter die Behebung des Schadens ermöglichen. Auch falls ein während der Mietzeit auftretender kleinerer Schaden die Weiterfahrt nicht behindert, muss der Mieter dem Vermieter die Behebung des Schadens unverzüglich ermöglichen, damit kein größerer Schaden entsteht. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei vom Mieter selbst verschuldeten technischen Problemen werden die Kosten der Beseitigung dem Mieter in Rechnung gestellt.

§ 10 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für Schäden am Vertragsgegenstand, Verlust desselben, Schadensnebenkosten sowie Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Das Boot ist Haftpflicht- und Kaskoversichert. Die Haftpflichtversicherung umfasst eine maximale Deckungssumme von jeweils 2.000.000,00 € für Sach- und Personenschäden, je Person jedoch höchstens 1.000.000,00 € sowie Vermögensschäden in Höhe von 25.000,00 €. Die Kaskoversicherung umfasst eine Deckung von maximal 60.000,00 €. Bei der Kaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung pro Schadensfall 1.000,00 €.

(3) Die Selbstbeteiligung ist im Falle eines versicherten Schadensfalls vom Mieter zu tragen.

(4) Der Mieter haftet für sämtliche Personen/Teilnehmer (Schiffsinsassen) an Bord des Bootes. Sach- und Personenschäden von Schiffsinsassen sind nicht versichert. Für den Fall von Invalidität und Tod eines Insassen besteht jedoch eine Unfallversicherung. Diese umfasst eine maximale Deckung von 40.000,00 € für Tod und 150.000,000 € für Invalidität.

(5) Die Versicherungen führen explizit nicht zur Haftungsfreistellung des Mieters von Schäden, welche nicht durch die Versicherungen gedeckt sind. Nicht versichert sind beispielsweise Schäden, welche der Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auf Wunsch des Mieters gewährt der Vermieter diesem Einsicht in die Versicherungsbedingungen.

(6) Der Mieter haftet zudem unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder dritte Personen, welchen er das Boot überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße vom Vermieter erheben.

§ 11 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet im Rahmen einer Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung) nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

(3) Sämtliche Auskünfte des Vermieters werden nach bestem Wissen und ohne Gewähr erteilt.

§ 12 Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet und speichert die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website „https://flossmeister.de/“ verfügbaren Datenschutzerklärung. Die Bestellbestätigung enthält noch einmal die Daten der Bestellung. Darüber hinaus bestehen für den Mieter aus Sicherheitsgründen keine Einsichtnahmemöglichkeiten in den Vertrag.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Es wird der Sitz des Vermieters (Straubing) als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ferner wenn der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen oder Kaufmann ist.

(3) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Vermieter weder bereit noch verpflichtet.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Flossmeister by Holger Wittmer, Christine-Holzer-Str. 10, 94339 Leiblfing

Stand: 01.01.2022

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